Barrierefreiheit
BFSG-Pflicht seit Juni 2025.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt. Wir prüfen, ob und wie stark Deine Seite betroffen ist, beheben die Mängel nach WCAG 2.1 AA und erstellen die Barrierefreiheitserklärung — sachlich und ohne Panikmache.
- WCAG 2.1 AA
- Barrierefreiheitserklärung
- Praxisnah, ohne Panikmache
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Wer betroffen ist, muss seine digitalen Angebote barrierefrei gestalten — nicht irgendwann, sondern jetzt. Wir helfen Dir, herauszufinden, was das für Deine Seite konkret bedeutet.
Barrierefreiheit ist kein einmaliger Schalter. Sie bedeutet: ausreichend Kontrast, vollständige Tastaturbedienung, korrekte Alt-Texte, verständliche Formulare und eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung. Vieles davon verbessert gleichzeitig die Nutzbarkeit für alle — nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.
Was wir prüfen und umsetzen
Sechs Bereiche, die zusammen den Kern der WCAG-2.1-AA-Anforderungen abdecken — von der technischen Prüfung bis zur rechtlichen Erklärung.
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WCAG-2.1-AA-Audit
Wir prüfen Deine Seite systematisch gegen die Kriterien des WCAG-2.1-Standards auf Level AA — dem Maßstab, den das BFSG vorschreibt. Das Ergebnis ist ein priorisierter Mängelbericht.
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Kontrast & Lesbarkeit
Zu geringer Farbkontrast ist der häufigste Barrierefreiheits-Fehler. Wir prüfen alle Text-Hintergrund-Kombinationen gegen WCAG-Mindestwerte und empfehlen konkrete Korrekturen.
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Tastaturbedienung
Jede Funktion Deiner Seite muss ohne Maus bedienbar sein. Wir testen Navigation, Formulare, Modals und Dropdowns auf vollständige Tastaturzugänglichkeit und sichtbaren Fokus-Indikator.
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Alt-Texte & Semantik
Screenreader sind auf korrekte Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML angewiesen. Wir prüfen und ergänzen alle relevanten Bildbeschreibungen und ARIA-Attribute.
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Barrierefreiheitserklärung
Das BFSG verlangt eine öffentliche Erklärung zum Barrierefreiheits-Status. Wir erstellen die Erklärung nach dem vorgeschriebenen Muster — mit realistischer Einschätzung bekannter Mängel.
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Abmahn-Risiko einschätzen
Nicht jede Webseite ist ab sofort gleich betroffen. Wir klären, ob und in welchem Umfang Du unter das BFSG fällst — sachlich und ohne Panikmache, damit Du weißt, wo Du stehst.
Von der Prüfung zur konformen Seite
Wir arbeiten systematisch — erst Betroffenheit klären, dann prüfen, dann umsetzen und dokumentieren.
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Betroffenheit prüfen
Wir klären, ob Deine Seite unter das BFSG fällt und welcher Standard gilt — WCAG 2.1 AA oder EN 301 549.
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Technisches Audit
Automatisierter Scan (axe, WAVE) plus manuelle Prüfung mit Screenreader und Tastatur — beide Methoden zusammen finden, was automatische Tools allein übersehen.
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Mängel beheben
Wir setzen die Korrekturen um: Kontraste, Alt-Texte, Tastaturfokus, ARIA-Rollen, Formular-Labels, Fehler-Identifikation. Priorisiert nach Schweregrad.
- 04
Erklärung & Feedback
Barrierefreiheitserklärung nach vorgeschriebenem Muster, inklusive Rückmelde-Mechanismus — beides ist nach BFSG Pflicht.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Was das BFSG verlangt, wer betroffen ist und was bei Nicht-Einhaltung droht — sachlich erklärt.
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Was ist das BFSG und wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Betroffen sind unter anderem Online-Shops (E-Commerce), Banking- und Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsdienste und Personenbeförderungsdienste, wenn sie sich an Verbraucher richten. Reine B2B-Angebote ohne Endkundenkontakt sind häufig nicht direkt betroffen.
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Was bedeutet WCAG 2.1 AA in der Praxis?
WCAG 2.1 Level AA ist der gängige Mindeststandard für Barrierefreiheit. Er umfasst vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit (z. B. Alt-Texte, ausreichend Kontrast), Bedienbarkeit (z. B. Tastaturbedienung, keine Zeitlimits ohne Ausnahme), Verständlichkeit (z. B. Sprache angegeben, Fehler klar beschrieben) und Robustheit (z. B. valides HTML, korrekte ARIA-Nutzung). In der Praxis sind Kontrast, Tastaturbedienung und Alt-Texte die häufigsten Baustellen.
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Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Das BFSG sieht Bußgelder durch Marktüberwachungsbehörden vor. Darüber hinaus besteht das Risiko von Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und qualifizierte Einrichtungen, die klageberechtigt sind. Wir empfehlen, die BFSG-Anforderungen sachlich zu behandeln — Panikmache hilft nicht, aber Ignorieren auch nicht.
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Meine Seite ist klein — muss ich trotzdem ran?
Das BFSG enthält eine Ausnahme für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) bei Dienstleistungen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Ob Dein Unternehmen betroffen ist, klären wir im Erstgespräch — dafür braucht es keine langen Recherchen.
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Kann Barrierefreiheit auch meinen normalen Nutzern helfen?
Ja, das ist einer der häufig übersehenen Punkte. Ausreichend Kontrast hilft im Sonnenlicht, klare Tastaturbedienung hilft bei Motorik-Einschränkungen und strukturierte Semantik verbessert die Bedienbarkeit auf allen Geräten. Barrierefreiheit und gutes UX sind keine Gegensätze.
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Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine öffentlich zugängliche Seite (meist unter /barrierefreiheit/ oder im Footer verlinkt), die den Barrierefreiheits-Status Deiner Seite beschreibt: was konform ist, was noch nicht, bekannte Mängel mit Zeitplan zur Behebung und ein Kontakt für Rückmeldungen. Das BFSG macht diese Erklärung zur Pflicht für betroffene Dienste.
Lass es uns gemeinsam klären
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und wie stark Deine Seite unter das BFSG fällt — und was die nächsten sinnvollen Schritte sind.