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European Accessibility Act 2025 — was Unternehmen jetzt tun müssen

European Accessibility Act und BFSG ab 28. Juni 2025: Wer betroffen ist, welche WCAG-Anforderungen gelten, typische Lücken und wie Du Deine Website rechtzeitig prüfst.

Bild: Michal Klajban · CC BY-SA 3.0

Thorsten Heß
Thorsten Heß MOLOTOW Web Development

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft — die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie aus 2019. Für viele Unternehmen ist das eine der größten Compliance-Baustellen der letzten Jahre, und trotzdem reagieren die meisten erst, wenn es zu spät ist. Das merken wir in unserer täglichen Arbeit: „Wir haben davon gehört, aber das betrifft uns doch nicht, oder?” — Die Antwort ist leider überraschend oft: Doch, es betrifft Euch.

Wir sind MOLOTOW Web Development aus Lahr im Schwarzwald und begleiten seit über 20 Jahren Unternehmen bei Webprojekten. In diesem Beitrag bekommst Du den Überblick über den EAA und das BFSG — wer betroffen ist, was konkret verlangt wird, wo die typischen Lücken liegen und wie Du rechtzeitig nachbesserst. Ohne Juristendeutsch, ohne Panik.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act — Richtlinie (EU) 2019/882 — ist ein EU-Gesetz, das digitale und physische Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich machen soll. Ziel: Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sollen selbstbestimmt im Netz kaufen, lesen und Dienstleistungen nutzen können — ohne fremde Hilfe und ohne spezielle Hilfsmittel-Tricks.

Deutschland hat die Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das Gesetz ist bereits 2021 verabschiedet worden; die Pflichten gelten ab dem 28. Juni 2025. Das ist kein vorgeschobenes Datum, sondern ein harter Stichtag.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, importieren oder vertreiben — und für Anbieter bestimmter Dienstleistungen. Für Websites und digitale Angebote sind besonders relevant:

  • Online-Shops im B2C-Bereich: Jede Seite, über die Privatkunden Waren oder Dienstleistungen kaufen können.
  • Online-Banking und Zahlungsdienste: Vom klassischen Banking-Portal bis zu PayPal-ähnlichen Zahlungsabwicklern.
  • Personenbeförderungs-Buchung: Bahn-, Bus-, Flug- und Fährbuchungsportale inklusive Apps.
  • Telekommunikationsdienste: Webseiten, über die Telefon-, Mobilfunk- oder Messaging-Verträge abgeschlossen werden.
  • E-Books, E-Reader und die dazugehörigen Software-Lösungen.
  • Selbstbedienungsterminals: Fahrkartenautomaten, Geldautomaten, Check-in-Automaten.

Reine B2B-Websites sind grundsätzlich ausgenommen — bis hier Waren oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkauft werden. Wer einen Mischshop betreibt (B2B und B2C), gilt im Zweifel als betroffen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Erleichterung gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz: Sie sind von den Pflichten für digitale Dienstleistungen ausgenommen. Achtung — für physische Produkte (z.B. einen Self-Service-Terminal) gilt diese Erleichterung nicht. Und: Eine Visitenkarten-Website ohne Shop war schon vorher nicht direkt erfasst.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Der EAA nennt keine konkreten technischen Standards, verweist aber auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549. Diese Norm wiederum integriert die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, und zwar auf den Konformitätsstufen A und AA. Damit gelten WCAG 2.1 AA für Websites im Geltungsbereich des BFSG als de facto verpflichtend. Die Norm wird derzeit auf WCAG 2.2 aktualisiert, das dürfte in den nächsten Jahren nachziehen.

Was heißt das konkret? WCAG 2.1 AA fordert Dutzende Einzelkriterien, die sich in vier Prinzipien gliedern: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust. Die wichtigsten Baustellen in der Praxis:

Die fünf typischen Lücken auf KMU-Websites

Aus unseren Audits sehen wir bei fast jeder Seite dieselben Probleme:

1. Unzureichende Farbkontraste

WCAG 2.1 AA verlangt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift. Viele Corporate Designs leben von pastelligen Brand-Farben, die auf weißem Grund bei 3,0:1 herumdümpeln. Schnell zu prüfen mit den Chrome DevTools oder Tools wie WebAIM Contrast Checker.

2. Fehlende oder leere Alt-Texte

Jedes informationstragende Bild braucht einen Alternativtext, den Screenreader vorlesen können. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", damit sie übersprungen werden. „Bild1.jpg” oder „DSC_4823” als Alt-Text sind Klassiker, die sofort durchfallen.

3. Keine sichtbare Fokus-Markierung

Wer per Tastatur über die Seite navigiert, muss jederzeit sehen, wo er gerade ist. Viele moderne CSS-Resets entfernen den Standard-Focus-Ring, ohne Ersatz zu definieren. Das bricht das Kriterium 2.4.7 „Fokus sichtbar” — und trifft blinde wie motorisch eingeschränkte Nutzer gleichermaßen.

4. Formulare ohne Labels

Jedes Eingabefeld braucht ein explizit verknüpftes <label>-Element. Placeholder-Text ist kein Label — er verschwindet beim Tippen und ist oft kontrastschwach. Fehlerhinweise müssen zusätzlich per aria-describedby oder im Klartext bereitgestellt werden.

5. Keine Tastatur-Navigation

Alle Funktionen der Seite müssen ohne Maus bedienbar sein. Custom-Dropdowns aus <div>s, Modal-Dialoge ohne Escape-Taste, Karussells ohne Pfeiltasten-Support — das sind die häufigsten Verstöße. Gute Daumenregel: Tab-Taste drücken und einmal durch die gesamte Seite steuern. Alles klickbar? Dann bist Du auf einem guten Weg.

Wie prüfst und verbesserst Du Deine Seite?

Unser praktischer Drei-Schritte-Fahrplan:

  1. Automatisierter Scan. Tools wie axe DevTools, WAVE oder Lighthouse Accessibility finden 30 bis 40 Prozent aller Probleme automatisch — kostenlos, in Minuten.
  2. Manuelle Prüfung. Die anderen 60 Prozent brauchen einen Menschen: Tastatur-Navigation durchlaufen, Screenreader (NVDA unter Windows, VoiceOver auf dem Mac) testen, Kontraste manuell prüfen, Formulare durchspielen.
  3. Reparatur und Erklärung der Barrierefreiheit. Fehler fixen, danach eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Seite veröffentlichen — im BFSG Pflicht für alle betroffenen Anbieter.

Wer keine eigenen Ressourcen dafür hat, lässt einen Audit extern machen. Wir bieten solche Prüfungen an, Details unter Sicher im Netz und Beratung.

Bußgelder und Durchsetzung

Verstöße gegen das BFSG können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zuständig sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Daneben drohen — wie bei der DSGVO — Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände sowie individuelle Unterlassungsklagen.

Für Bestandsangebote, die am Stichtag bereits live sind und nicht substanziell verändert werden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030. Wer jedoch 2026 einen Relaunch macht, verliert die Übergangsregel sofort — jeder Relaunch gilt rechtlich als wesentliche Änderung.

Häufige Fragen

Ist meine Unternehmenswebsite ohne Shop betroffen?

Wenn Du ausschließlich informierst (Leistungen, Referenzen, Kontakt) und keine Verträge online abschließt, bist Du rechtlich meist nicht direkt vom BFSG erfasst. Barrierefreiheit ist trotzdem dringend empfohlen — aus SEO-, UX- und Reputationsgründen.

Was ist mit Kontaktformularen?

Ein reines Kontaktformular ohne Vertragsabschluss oder Kauf löst keine BFSG-Pflicht aus. Sobald Du aber ein Buchungsformular für Beratungen, Kurse oder Dienstleistungen anbietest, sieht die Lage anders aus — das ist eine Dienstleistung gegen Entgelt.

Reicht ein Accessibility-Overlay-Plugin?

Nein. Overlays wie AccessiBe, UserWay oder EqualWeb versprechen eine schnelle Lösung per Ein-Zeilen-Skript. Die Realität: Sie beheben keine strukturellen Probleme, führen oft zu zusätzlichen Barrieren und werden von Blindenverbänden und Gerichten zunehmend als untauglich eingestuft. In den USA sind bereits erste Klagen gegen Seiten mit Overlay-Lösungen erfolgreich.

Wann muss ich spätestens anfangen?

Gestern. Ernsthaft: Ein gründlicher Audit und die Umsetzung der Fixes brauchen bei einer mittleren Unternehmensseite zwischen vier und zwölf Wochen. Bis Juni 2025 bleibt also nicht mehr viel Puffer. Wer jetzt anfängt, ist rechtzeitig fertig.

Fazit

Der European Accessibility Act und das BFSG sind kein bürokratischer Papiertiger — sie kommen ab dem 28. Juni 2025 mit echten Bußgeldern und realer Marktüberwachung. Die gute Nachricht: Die geforderten WCAG-Kriterien sind dokumentiert, seit Jahren bekannt und mit überschaubarem Aufwand umsetzbar. Die bessere Nachricht: Eine barrierefreie Website ist fast immer auch die schnellere, besser indexierbare und nutzerfreundlichere Website. Wenn Du wissen willst, wie Deine Seite im Audit abschneidet, schreib uns über unser Kontaktformular — die erste Einschätzung kostet Dich nichts.


Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Deinem konkreten Fall wende Dich bitte an einen Fachanwalt oder eine spezialisierte Rechtsberatung.

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Thorsten Heß — Gründer MOLOTOW Web Development

Über den Autor

Thorsten Heß

Gründer · MOLOTOW Web Development

Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit dem Web — von der ersten handgeschriebenen HTML-Seite bis zu komplexen KI-gestützten Plattformen. Bei MOLOTOW Web Development in Lahr entwickeln wir für kleine wie für mittelständische Unternehmen Lösungen, die nicht nur gut aussehen, sondern auch nach Jahren noch wartbar sind. Seit 2024 ergänzen wir unser Portfolio um zertifizierte KI-Beratung nach dem EU AI Act. Wenn Du eine Idee, ein Problem oder nur eine kurze Frage hast — schreib uns.