Wem Ihre Daten gehören, wenn Sie ein KI-Werkzeug einsetzen
Die Antwort steht in den Nutzungsbedingungen — und unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich. Worauf man vor der Einführung schaut.
Titelbild: KI-generiert (KI-Bildgenerator)
„Werden unsere Daten zum Training verwendet?“ — das ist fast immer die erste Frage, wenn ein Unternehmen über den Einsatz von KI-Werkzeugen nachdenkt.
Sie ist berechtigt, und sie ist beantwortbar. Die Antwort steht in den Nutzungsbedingungen, und sie fällt je nach Zugang völlig unterschiedlich aus.
Drei Fälle, die man auseinanderhalten muss
Der kostenlose Zugang
Bei kostenlosen Verbraucherzugängen behalten sich die meisten Anbieter vor, Eingaben zur Verbesserung ihrer Dienste zu verwenden. Häufig lässt sich das in den Einstellungen abschalten — was voraussetzt, dass jemand es tut.
Für betriebliche Inhalte ist das der falsche Ort. Nicht weil die Anbieter unseriös wären, sondern weil Sie gegenüber Ihren eigenen Kunden erklären müssen, wo deren Daten hingehen.
Der geschäftliche Zugang
Dieselben Anbieter führen geschäftliche Zugänge, deren Bedingungen ausdrücklich ausschließen, dass Eingaben zum Training verwendet werden. Meist gibt es dort auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung — genau das Dokument, das Sie datenschutzrechtlich brauchen.
Das ist der Unterschied, für den man bezahlt. Er ist oft günstiger als erwartet und beseitigt den größten Teil der Bedenken.
Das eigene System
Ein selbst betriebenes Modell verlässt das Haus nicht. Das ist aufwändiger und in der Leistung nicht immer gleichwertig, aber für besonders sensible Bereiche manchmal die einzige vertretbare Lösung.
Ich setze das dort ein, wo Inhalte das Haus nicht verlassen sollen — etwa bei der Auswertung von Sprachnachrichten von Kunden.
Die drei Fragen vor der Einführung
Werden Eingaben zum Training verwendet? Steht in den Bedingungen. Wenn Sie es dort nicht binnen fünf Minuten finden, ist das selbst eine Antwort.
Wie lange werden Eingaben gespeichert? Viele Anbieter speichern eine Zeit lang zur Missbrauchserkennung, auch wenn sie nicht trainieren. Das ist nicht per se schlimm, gehört aber in Ihre Datenschutzerklärung.
Wo stehen die Server? Innerhalb der EU ist die Sache unkompliziert. Außerhalb braucht es eine Rechtsgrundlage. Die gibt es, aber sie muss dokumentiert sein.
Der Punkt, der in der Praxis wichtiger ist
Während über die Einführung diskutiert wird, benutzen Ihre Mitarbeiter diese Werkzeuge längst. Auf privaten Zugängen, mit betrieblichen Inhalten, ohne Regel.
Das ist kein Vorwurf — die Werkzeuge sind nützlich, und niemand will umständlich arbeiten. Aber es bedeutet: Die Frage ist nicht, ob KI im Unternehmen eingesetzt wird. Sie ist, ob es geregelt geschieht.
Ein geschäftlicher Zugang plus eine einseitige Regel, welche Inhalte hinein dürfen und welche nicht, löst mehr als jede Diskussion über den Grundsatz.
Was in diese Regel gehört
Welche Werkzeuge sind freigegeben? Welche Inhalte dürfen nicht hinein — typischerweise personenbezogene Daten von Kunden, Zugangsdaten, Vertragsunterlagen? Und: Wer ist ansprechbar, wenn jemand unsicher ist?
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ohne Ansprechpartner entscheidet jeder für sich, und zwar unter Zeitdruck.
Zum Schluss
Die Antwort auf „wem gehören unsere Daten“ ist keine Glaubensfrage. Sie steht in einem Dokument, das man lesen kann — und für den Fall, dass Ihnen die Zeit dafür fehlt: Genau dabei helfe ich.